Einklagbare Grundrechte
In der Weimarer Republik konnten die Grundrechte durch Notverordnungen eingeschränkt werden.
Dagegen sind die Grundrechte heute direkt einklagbar, ihre Umsetzung kontrolliert das 1951 gegründete Bundesverfassungsgericht.
In der Weimarer Republik konnten die Grundrechte durch Notverordnungen eingeschränkt werden.
Dagegen sind die Grundrechte heute direkt einklagbar, ihre Umsetzung kontrolliert das 1951 gegründete Bundesverfassungsgericht.