Neue Wählergruppen
Neben den Frauen dürfen nun auch die aktiven Soldaten und Empfänger von öffentlicher Armenhilfe wählen, die bislang von Reichstagswahlen ausgeschlossen gewesen waren.
Das Wahlalter sinkt von 25 auf 20 Jahre, obwohl man damals erst mit 21 volljährig ist.