„Einigkeit und Recht und Freiheit“
Die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland besteht seit 1991 nur noch aus der dritten Strophe des bereits in der Weimarer Republik zu Nationalhymne ausgewählten Deutschlandlieds.
Diese Strophe ist als staatliches Symbol in besonderer Weise vor Verunglimpfung geschützt.