Kündigungsschutz für Mütter
Seit 1927 gilt für Frauen ein gesetzlicher Kündigungsschutz von sechs Wochen vor und nach einer Geburt.
Erwerbslose Frauen erhalten allerdings weniger Geld von der neuen Arbeitslosenversicherung als arbeitslose Männer.
Seit 1927 gilt für Frauen ein gesetzlicher Kündigungsschutz von sechs Wochen vor und nach einer Geburt.
Erwerbslose Frauen erhalten allerdings weniger Geld von der neuen Arbeitslosenversicherung als arbeitslose Männer.