Verfassungsänderungen abgesichert
Verfassungsänderungen sind heute nur mit einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages und des Bundesrates möglich.
In der Weimarer Republik war das einfacher, was zu den Ermächtigungsgesetzen und der Außerkraftsetzung der Verfassung genutzt wurde.
Heute ist eine Verfassungsänderung nur unter den Vorbehalten möglich, dass die Grundrechte nicht eingeschränkt werden und die Struktur der Verfassung bewahrt bleibt.