Kurze Auszeiten
Der tariflich vereinbarte Urlaub war mit drei bis vier Tagen sehr kurz und reichte oft gerade mal für einen Ausflug zum Rummel oder einen Tag am Badesee.
Erst nach 1945 wird schließlich gesetzlich festgelegt, dass jedem Arbeitnehmer zuerst zwei, seit den 60er Jahren drei Wochen Urlaub pro Jahr zustehen.