Artikel 1
Das Deutsche Reich ist eine Republik. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Erstmals richtet die Weimarer Reichsverfassung ein parlamentarisches Regierungssystem, mit starker Beteiligung des Volkes ein.
Das Deutsche Reich ist eine Republik. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Erstmals richtet die Weimarer Reichsverfassung ein parlamentarisches Regierungssystem, mit starker Beteiligung des Volkes ein.