Warum der Name Grundgesetz?
Das Grundgesetz wurde 1949 zunächst bewusst als provisorische Regelung der staatlichen Grundordnung geschaffen.
Mit dem Begriff „Grundgesetz“ sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich um ein Provisorium handele. Es sollte einer angestrebten Wiedervereinigung nicht im Wege stehen.
Inhaltlich enthielt und enthält das Grundgesetz aber sämtliche Merkmale einer Verfassung, die sich inzwischen in über 60 Jahren Staatspraxis bewährt hat.