Reichspräsident und Reichskanzler
Die „Richtlinien der Politik“ (Art. 56) bestimmt der Reichskanzler, der das Vertrauen des Reichstags benötigt (Art. 55). Der Reichspräsident wurde, anders als heute der Bundespräsident, direkt vom Volk gewählt (Art. 41).
Das Bild zeigt den ersten Reichspräsidenten Friedrich Ebert (Mitte) mit Reichskanzler Wilhelm Cuno und weiteren Regierungsmitgliedern bei der Verfassungsfeier 1923.