Das Parlament als politischer Mittelpunkt
Artikel 20: Der Reichstag besteht aus den Abgeordneten des deutschen Volkes.
Zentrales Organ der Gesetzgebung und der Kontrolle der Exekutive ist der vom Volk gewählte Reichstag.
Die Abgeordneten sind frei, „nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden“ (Art. 21).