Notstandsgesetze heute
Eine Art Notverordnung, die im Not- oder Verteidigungsfall den Gesetzgebern mehr Macht einräumt, gibt es auch heute.
Nachdem 1949 bei der Formulierung des Grundgesetzes zunächst darauf verzichtet wurde, werden die sogenannten Notstandsgesetze 1968 als Zusatz zum Grundgesetz verabschiedet.