Aktives und passives Wahlrecht
Das neue Wahlrecht trat bereits am 30. November 1918 in Kraft.
Bei der anstehenden Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung am 19. Januar 1919 durften Frauen erstmals wählen und gewählt werden.
Das neue Wahlrecht trat bereits am 30. November 1918 in Kraft.
Bei der anstehenden Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung am 19. Januar 1919 durften Frauen erstmals wählen und gewählt werden.