Die Presse ist frei!
Heute kaum mehr anders vorstellbar, doch damals eine absolute Neuheit: Die Pressefreiheit ist mit Paragraph 118 der Weimarer Reichsverfassung erstmals gesetzlich verankert.
Hunderte von Tageszeitungen machen unmittelbar Gebrauch von der Freiheit in Wort und Schrift. Sie alle spiegeln die Meinungsvielfalt wieder, die in Deutschland endlich offen und ohne Angst vor Verfolgung bestehen darf.