Menschenwürdiges Dasein für alle!
Die Wirtschaftsordnung „muß den Grundsätzen der Gerechtigkeit mit dem Ziele der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle entsprechen“ (Art. 151).
Dementsprechend steht die Arbeit „unter dem besonderen Schutz des Reichs“ (Art. 157).