Betriebsrätegesetz
Im Februar 1920 verabschiedet der Reichstag das Betriebsrätegesetz, mit dem jeder Betrieb ab einer Größe von 20 Beschäftigten verpflichtet wird, Betriebsräte wählen zu lassen.
Das Gesetz soll eine soziale Mitbestimmung der der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermöglichen, ist jedoch hoch umstritten: Während es den Arbeitgebern zu weit geht, laufen von links USPD und KPD Sturm.