Einführung der Arbeitslosenversicherung
Im Juli 1927 verabschiedet der Reichstag nach langen Debatten ein wegweisendes Gesetz: Erstmals wird eine Arbeitslosenversicherung in Deutschland eingeführt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je zur Hälfte ein.
Gleichzeitig entsteht mit der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung die Vorläuferin der heutigen Bundesagentur für Arbeit.