Dawes-Plan
Im April 1924 legt Dawes einen Finanzierungsplan und damit eine neue Vertragsvorlage vor.
Der Vertrag wird im August 1924 auf der Londoner Konferenz unterschrieben und tritt am 1. September 1924 in Kraft.
Die Gesamtsumme der Reparationszahlungen wird darin nicht gesenkt, allerdings wird nun darauf geachtet, dass die Zahlungen die Stabilität der neuen deutschen Währung nicht mehr gefährden. Dies unterstützt die zu beobachtende wirtschaftliche Stabilisierung der Weimarer Republik.