Notverordnung als Rettungsanker
Notverordnungen kennt jede Verfassung, es kommt aber darauf an, zu welchem Ziel sie eingesetzt werden.
Auch Friedrich Ebert macht in seiner Amtszeit als Reichspräsident vom Notverordnungsrecht Gebrauch. So im Jahr 1923, als die Republik von vielen Seiten bedroht wird. Mit ihrer Hilfe kann er den Zusammenbruch verhindern.