Notstandsgesetze heuteWelche Möglichkeiten bieten die heute gültigen Notstandsgesetze? Alle Grundrechte können für eine bestimmte Zeit eingeschränkt werden. Bestimmte Grundrechte können zeitlich begrenzt eingeschränkt werden. So können z.B. Abhörungen und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit veranlasst werden. Im Verteidigungsfall ist unter bestimmten Umständen eine Notstandsgesetzgebung möglich. Eine Art Notparlament (der Gemeinsame Ausschuss) übernimmt dann die Aufgabe der Gesetzgebung. Im Verteidigungsfall kann der Kanzler oder die Kanzlerin ohne Zustimmung von Bundestag und Bundesrat Gesetze erlassen. Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin über. Widerstandsrecht – jeder Bürger hat das Recht, sich gegen Versuche zur Wehr zu setzen, die auf die Beseitigung der demokratischen Ordnung zielen. Auswerten