Wahlrecht für Empfänger von Armenfürsorge
Die Empfänger von Armenfürsorge sind im Kaiserreich von Wahlen ausgeschlossen. Das würde heute z.B. alle Hartz-IV-Empfänger betreffen.
Ab 1919 dürfen nun auch die Empfänger von Armenfürsorge wählen.
Die Empfänger von Armenfürsorge sind im Kaiserreich von Wahlen ausgeschlossen. Das würde heute z.B. alle Hartz-IV-Empfänger betreffen.
Ab 1919 dürfen nun auch die Empfänger von Armenfürsorge wählen.