Zu viele Splitterparteien
Das streng demokratische Verhältniswahlrecht hat auch seine Schattenseiten. In der Endphase der Weimarer Republik fällt die Parteienlandschaft immer mehr auseinander.
Was wir heute als Fünf-Prozent-Klausel kennen, gab es in der Weimarer Verfassung nicht. Damit konnten Splitterparteien in den Reichstag gelangen und dessen Arbeit erschweren.