Volksgesetzgebung
Nach dem Einreichen von 5000 Unterschriften zu einem Anliegen gibt es zunächst ein Volksbegehren. Wenn dabei mindestens 10 % der Wahlberechtigten zustimmen, ist der Weg für einen Volksentscheid frei.
Das Bild zeigt Werbung für ein Ja beim Volksentscheid zur Fürstenenteignung im Juni 1926.