Versicherungsansprüche
Jeder Deutsche erhält einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kranken-, Unfall-, Invaliditäts- und Altersversicherung.
Ein Vorbild für diese Reformen ist die Sozialgesetzgebung Otto von Bismarcks aus dem 19. Jahrhundert.
Jeder Deutsche erhält einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kranken-, Unfall-, Invaliditäts- und Altersversicherung.
Ein Vorbild für diese Reformen ist die Sozialgesetzgebung Otto von Bismarcks aus dem 19. Jahrhundert.