Begrenzung des Arbeitstags
Bereits der Rat der Volksbeauftragten, die provisorische Regierung, die den Übergang vom Kaiserreich zur Weimarer Republik gestaltet, beschließt den Arbeitstag auf acht Stunden zu begrenzen
Bereits der Rat der Volksbeauftragten, die provisorische Regierung, die den Übergang vom Kaiserreich zur Weimarer Republik gestaltet, beschließt den Arbeitstag auf acht Stunden zu begrenzen