Währungsreform
Am 30. August 1924 wird die Reichsmark zusätzlich zur Rentenmark eingeführt. Sie ersetzt die Mark, die ihre Kaufkraft völlig verloren hat. Der Tauschkurs beträgt eine Reichsmark zu eine Billion Papiermark.
Die Reichsmark ist bis 1948 das gesetzliche Zahlungsmittel im Deutschen Reich. Die Rentenmark bleibt allerdings auch bis 1948 als Zweitwährung bestehen.